Dokumentation und Konformitäterklärung
Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen.
Art. 15, 16, 18 & 19
Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten
Ab 2029 einheitliche EU-Label für Verpackungsmaterialien, für Pfandsystem-Teilnahme sowie die Verpflichtung eines digitalen Datenträgers.
Art. 12
Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig
Bis 2038 mindestens 80 % recyclingfähig
Art. 6
Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen
Ab 2030 10% bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp
Art. 7
Mehrwegverpackungen und Systemdesign
Design zur Wiederverwendbarkeit, Zyklen, Rücknahme-Fähigkeit garantieren
Art. 11
Mehrwegquoten für Transportverpackungen
Ab 2030 100% Nutzung von Mehrwegtransportverpackungen für nationale und unternehmensinterne Transporte. Für internationale Transporte gilt eine 40%-Mehrwegquote, ab 2040 70%. Ausgenommen von den Mehrwegquoten sind Kartonage, Verpackungen für Lebensmittel und gefährliche und große Güter.
Art. 29
Registrierung im EPR-System
Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden.
Art. 45


